Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1993 - CL 61/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13667
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1993 - CL 61/90 (https://dejure.org/1993,13667)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.1993 - CL 61/90 (https://dejure.org/1993,13667)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 1993 - CL 61/90 (https://dejure.org/1993,13667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzung eines Arbeitnehmers; Personalrat; Mitbestimmung des Personalrats; Runderlaß der übergeordneten Dienststelle; Versetzung; Einverständnis der aufnehmenden Dienststelle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1993 - CL 61/90
    Bei der Versetzung eines Arbeitnehmers hat der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle dann mitzubestimmen, wenn aufgrund eines Runderlasses der übergeordneten Dienststelle für die Versetzung das Einverständnis der aufnehmenden Dienststelle erforderlich ist (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, BVerwGE 78, 257 = PersV 1988, 496 = RiA 1988, 158 = ZBR 1988, 173).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15

    Abordnung; Versetzung; Aufhebung; Personalrat; aufnehmende Dienststelle; actus

    Dieser ist als Personalrat der abgebenden Dienststelle nach der Rechtsprechung bei einer Versetzung und demgemäß auch bei ihrer Aufhebung stets zu beteiligen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 1993 - CL 61/90 -, juris, unter Bezugnahme auf: BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1990 - 6 P 22.87 -, juris.

    Nach der im Anschluss ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 1993 - CL 61/90 -, juris m.w.N., ist der für die aufnehmende Dienststelle zuständige Personalrat jedoch ebenfalls zu beteiligen, wenn die Versetzung auf einem Zusammenwirken der aufnehmenden und der abgebenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluss auf die Versetzung ausübt, so dass das Schwergewicht der Maßnahme in ihrem Bereich liegt.

  • LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung

    Diese Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bisher vom OVG NW zum Mitbestimmungsrecht des Personalrats zur Versetzung von Beschäftigten nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 1. Mitbestimmungstatbestand LPVG , NW a.F. bzw. gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 1. Mitbestimmungstatbestand LPVG NW n.F. vertreten worden (OVG NW, Beschluss vom 10.02.1981 - CB 14/89 -, RiA 1982, 152; OVG NW, Beschluss vom 06.06.1983 - CL 6/83 -, RiA 1984, 13; OVG NW, Beschluss vom 23.09.1993 - CL 61/90 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 1 A 2107/96

    Lehrer; Lehrerausbildung; Befähigung zum Lehramt; Personalrat;

    Ob der Fachsenat vor dem Inkrafttreten des § 94 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW am 22. Oktober 1994 in einem gleichgelagerten Fall ein Mitbestimmungsrecht des für die aufnehmende Schule zuständigen Personalrats bejaht hätte, vgl. zur Versetzung eines Lehrers von einer Schulform an eine Schule einer anderen Schulform: OVG NW, Beschluß vom 22. Juni 1987 - CL 21/86 - , bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 23. Juli 1990 - 6 P 22.87 -, PersV 1991, 28; zur Versetzung, falls das Einverständnis der aufnehmenden Dienststelle erforderlich ist: OVG NW, Beschluß vom 23. September 1993 - CL 61/90 - ist unerheblich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht